![]() |
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
Anhängerregelung
|
Einschluss: AM, L Bemerkung: Wegfall der Bestimmung "zulässige Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung. Seit dem 19.01.2013 schließt die Fahrerlaubnisklasse B das Fahren von Trikes nicht mehr mit ein! Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17) |
![]() |
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
|
Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17)
|
![]() |
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
|
Anmerkung: Keine Theorieprüfung erforderlich - Praktische Prüfung muss sein! Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17) |
Abbildungen und Texte mit freundlicher Genehmigung Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH |
|